Liefer und Zahlungsbedingungen der Firma GET-IT-Systeme GmbH
1. Die nachfolgenden Verkaufs , Liefer und Zahlungsbedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, welche die Firma GET-IT-Systeme GmbH, im folgenden GET-IT genannt, als Verkäuferin für die von ihr gehandelten Waren abschließt. Eventuelle entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.Die Annahme der von GET-IT gelieferten Waren bedeutet, daß der Käufer auf etwaige von ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachfolgenden Bedingungen von GET-IT rechtswirksam für den Gesamtvertrag.
2. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung von GET-IT zustande. Beim Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag durch die widerspruchslose Entgegennahme der Ware und einer von GET-IT ausgestellten Rechnung zustande.
3. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GET-IT. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen sind erst dann wirksam, wenn sie von GET-IT schriftlich bestätigt wurden.
4. GET-IT wird zugesicherte Liefertermine nach Möglichkeit einhalten. Sollte GET-IT in Verzug geraten, so kann der Käufer vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er GET-IT eine angemessene Nachfrist von wenigstens drei Wochen gestellt hat. Alle sonstigen Ansprüche des Käufers für den Fall der Nicht bzw. der nicht rechtzeitigen Belieferung sind ausgeschlossen. GET-IT ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn GET-IT seinerseits von seinen Vorlieferanten nicht rechtzeitig und nicht in den notwendigen Qualitäten und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist. Darüber hinaus ist GET-IT von jeglicher Lieferverpflichtung entbunden, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Veränderungen der Wechselkurse, Rohstoff Verteuerungen und Eingriffen höherer Gewalt, Veränderungen in den Energiekosten, Frachten und dergleichen. In solchen Fällen ist GET-IT berechtigt, nach eigener Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Käufer kann verlangen, daß ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen wird, der die veränderten Konditionen berücksichtigt. Ein solches Verlangen hat er binnen drei Wochen nach der Mitteilung von GET-IT, in welcher GET-IT wegen veränderter Konditionen vom Vertrag zurücktritt, GET-IT gegenüber geltend zu machen.
5. Die mitgeteilten Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind, sind freibleibend. Sofern sich zwischenzeitlich bis zur Lieferung die Listenpreise von GET-IT verändern, ist GET-IT berechtigt, dem Käufer die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung für GET-IT allgemein gültigen Listenpreise zu berechnen. GET-IT bleibt nach zu billigendem Ermessen eine Anpassung des Kaufpreises insoweit vorbehalten, als sich der Kurswert einer Fremdwährung zum Euro zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Abruf der fraglichen Lieferung nicht unerheblich zu Lasten der Lieferantin verändert hat.
6. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Für Nachbestellungen gelten ebenfalls die Preise, welche für den Zeitpunkt der Auslieferung der Nachbestellung als Listenpreise von GET-IT allgemein gefordert werden. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk für unverpackte und unversicherte Ware zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
7. GET-IT haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen wird eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck nicht übernommen. Dies gilt auch dann, wenn GET-IT nach besten Wissen und Gewissen dem Käufer irgendwelche Ratschläge über die Warenverwendung erteilt hat. GET-IT haftet weiter nicht, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz, der handelsüblich bei derartigen Produkten als schadhaft hingenommen werden muß, schadhaft ist. Die übrige Haftung besteht ausschließlich darin, daß schadhafte Teile zurückgegeben werden können, und gegen einwandfreie Teile umzutauschen sind, oder daß GET-IT in Höhe des zurückgegebenen Warenwertes eine Gutschrift erteilt. Jeglicher sonstiger Schadenersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für bereits verarbeitete Ware wird in keinem Fall irgendeine Haftung übernommen. Die Verarbeitung der Ware gilt als Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung.
8. Die Auslieferungen erfolgen entsprechend den Vereinbarungen, die jeweils von beiden Vertragspartnern getroffen worden sind. Beim Fehlen einer solchen Vereinbarung erfolgt sie nach Ermessen von GET-IT entweder ab inländischem Auslieferungslager oder ab ausländischem Hersteller bzw. Lieferanten. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz von GET-IT.
9. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald GET-IT die an den Käufer zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen statt diesen eingesetzten, unselbständigen Beförderer, oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt.
10. Bei Erteilung von Reparaturaufträgen bzw. Aufträgen über Kostenschätzungen gelten die gültigen Kostensätze von GET-IT. Reparaturen und Instandsetzungen werden nach den zur Zeit gültigen Stundenverrechnungssätzen plus ggf. Fahrzeug berechnet. (Aus organisatorischen Gründen wird die erste angefangene Stunde immer voll berechnet, dann jede weitere angefangene halbe Stunde.) Es wird jede angefangene viertel Stunde berechnet. Die von GET-IT in den Kostenvoranschlägen schriftlich oder mündlich genannten Preise sind nur ungefähr, und für GET-IT unverbindlich. Die Kosten der Untersuchung sind regelmäßig in den Instandsetzungskosten enthalten, und werden nur bei Nichterteilung des Auftrages dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Arbeiten im Hause des Auftraggebers sind die zu reparierenden Gegenstände gut zugänglich zu halten. Für evtl. Beschädigungen in den Räumen oder an Einrichtungsgegenständen des Auftraggebers, sowie die Beschädigung oder der Verlust von Software, die mit den zu reparierenden Gegenständen in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang stehen, übernimmt GET-IT keine Haftung. Es bleibt GET-IT überlassen, wo die Instandsetzung erfolgen soll (z.B. Anlieferung des Gegenstandes in die Werkstatt von GET-IT). Kosten für Hin- und Rücksendung, sowie ggf. Aus- und Wiedereinbau gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers, wie alle anfallenden Wegezeiten und Fahrtkosten.
11. Wird innerhalb der Garantiezeit eine Reparatur beauftragt, die ganz oder teilweise der Haftung von GET-IT für Mängel unterliegt, so kann der Auftraggeber nur dann einen Anspruch auf die Garantiebedingungen von GET-IT geltend machen, wenn er den Garantienachweis (Garantiekarte oder entsprechenden Kaufnachweis) unaufgefordert erbringt. Reklamationen aus Reparaturen sind bis zu 8 Tagen nach Erhalt des Reparaturgegenstandes möglich. Sie erstrecken sich jedoch nicht auf den ganzen Gegenstand bzw. dessen Funktion. GET-IT übernimmt auch keine Gewähr für Schäden, die durch nicht instandgesetzte Teile am Instandgesetzten entstehen. GET-IT sorgt für ordnungsgemäße Verwahrung und Behandlung des instandzusetzenden Gegenstandes in seinem Betrieb, haftet jedoch nicht für Verlust oder Beschädigung im Betrieb von GET-IT oder auf dem Transport, es sei denn, daß GET-IT ein Verschulden hierzu treffen sollte. Eine Versicherung kann auf Wunsch des Kunden zu seinen Lasten abgeschlossen werden.
12. GET-IT behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die GET-IT gegenüber dem Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, zustehen, vor. Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentum von GET-IT stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er ist nicht befugt, in anderer Weise, etwa durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, über die Ware zu verfügen. Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Käufers an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von GET-IT betreffen, hat der Käufer GET-IT unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten etwaiger Interventionen von GET gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen zu Lasten des Käufers.
13. Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Wird nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist GET-IT berechtigt, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Verzugszinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.
14. Für den Fall, daß der Käufer GET-IT gegenüber in Zahlungsverzug gerät, ist GET-IT berechtigt, sonstige vereinbarte Lieferungen nur noch gegen Nachnahme auszuführen. Falls der Käufer eine solche Nachnahme nicht einlöst, kann GET-IT die Ware anderweitig auf Rechnung des Käufers oder auf eigene Rechnung veräußern, wobei im übrigen GET-IT alle sonstigen Rechte gegen den Käufer vorbehalten bleiben, insbesondere der Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis, und dem durch den Notverkauf erzielten Kaufpreis.
15. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber GET-IT ein Zurückhaltungsrecht auszuüben, es sei denn, daß es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder um von GET-IT schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
16. Bei Bestellungen auf Abruf muß die bestellte Ware innerhalb von 12 Monaten abgerufen sein.
17. Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware geltend gemacht werden, und zwar entweder schriftlich oder telegrafisch. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eintreffen in dem Umfang zu überprüfen, wie es handelsüblich ist. Später als 8 Tage nach Empfang der Ware können keine Beanstandungen mehr geltend gemacht werden, die im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.
18. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen begründen nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages. GET-IT und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nichtigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Die jeweils gültige Version der Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma GET-IT Systeme GmbH liegen in den Geschäftsräumen von GET-IT aus, und können dort jederzeit eingesehen werden.
19. Gerichtstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist der Sitz von GET-IT. Für den Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
GET-IT 18/11/2020